Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält die Erbschaftsteuer auch nach den verschiedenen Reformen für verfassungswidrig. Das ergibt sich aus dem Beschluss des höchsten deutschen Steuergerichts vom Mittwoch. Die Richter legen den Fall jetzt dem Bundesverfassungsgericht vor. Nur Karlsruhe kann letztlich entscheiden, ob die Steuer in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt.

Der BFH stößt sich vor allem an der starken Begünstigung von Betriebsvermögen. Diese Privilegierung verletze den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, schreiben die Münchner Richter in ihrem Beschluss (Az.: II R 9/11). Dass die Erben von Betriebsvermögen sowie land- und forstwirtschaftlichem Vermögen wenig oder gar keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen müssten, sei eine "Überprivilegierung", die auch nicht ausreichend durch Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sei, so der Finanzhof.

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