Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Betreuung sowohl von Privatpersonen als auch von Mandanten aus den Bereichen Banken, Konzerne und mittelständische Handels-, Industrie- und Dienstleistungsunternehmen im Zivil- und Wirtschaftsrecht. Hierzu zählt auch die umfassende Tätigkeit auf allen Gebieten einer großen Notariatspraxis, darunter – auch komplexe – Abwicklungen im Grundstücks- und Gesellschaftsrecht, Gestaltung von Eheverträgen, Privat- und Unternehmertestamenten und sonstige Nachfolgeplanungen.

Das gut aufeinander eingespielte Team von aktuell 10 Rechtsanwälten – von denen drei gleichzeitig Notar sind -, unterstützt von rd. 20 qualifizierten Mitarbeitern unter der Leitung des erfahrenen Bürovorstehers, bietet jedem Mandanten eine ebenso qualitativ hochwertige wie individuelle, persönliche und freundliche Beratung.

Die sachgebietsorientierte Spezialisierung der Anwälte wird auch untermauert durch Fachanwaltszulassungen in verschiedenen Tätigkeitsgebieten. Fachwissenschaftliche Veröffentlichungen und die Veranstaltung von Vorträgen (wie z.B. zu den Themen Immobilienkauf, Testament und Nachfolgeplanung) sowie regelmäßig stattfindende arbeitsrechtliche Workshops runden das Tätigkeitsgebiet von Müller & Partner ab.

Familienrecht:

Wir beraten und vertreten in allen Bereichen, die mit dem Familienrecht zu tun haben, z. B. bei Scheidung in allen Fragen, die den Ehegattenunterhalt sowie den Kindesunterhalt und das Vermögen im Eherecht betreffen.

Im Hinblick auf die radikale Änderung des Unterhaltsrechtes beraten wir Sie umfassend über das neue Unterhaltsrecht, über die Frage der Rangstufen von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt, über das rechtliche Verhältnis früherer Ehepartner und des neuen Partners. Hierzu gehört auch das Recht der nichtehelichen Mutter und ihres Kindes.

Vor Abschluss einer Ehe können Sie sich bei uns über einen geeigneten Ehevertrag informieren, in dem Sie sich späteren Streit ersparen und Unterhalt, Vermögensausgleich, Versorgungsausgleich im voraus regeln. Alle drei sind wir im Rahmen des Erbrechts tätig.

Hans Müller LL.M.

Rechtsanwalt seit 2004

Notar seit 2008

Fachanwalt für Arbeistrecht seit 2008

Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2009

 

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn und Berlin

Dr. Klaus Meyer

Rechtsanwalt seit 1989

Notar seit 2001

Fachanwalt für Familienrecht seit 2004

Fachanwalt für Erbrecht seit 2007

 

Studium der Rechtswissenschaften in Köln und Heidelberg

Promotion im Familienrecht

Privatdozent an der Ruhr-Universität zu Bochum

Siegfried Liebl

Rechtsanwalt seit 1991

Steuerberater seit 1994

Fachanwalt für Steuerrecht seit 2001

 

Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Frankfurt

 

Otto Hansen

Rechtsanwalt seit 1987

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht seit 1999

 

Studium der Rechtswissneschaften in Bochum und Köln

 

Peter Mayer LL.M.

Rechtsanwalt seit 1987

Fachanwalt für Strafrecht seit 1997

Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 1999

 

Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Köln

Adresse

Königswall 2
44137 - Dortmund

Telefon & Fax

Telefon

0231/123456

Fax

0231/123457

Notfall-Telefon

0170/1234567

E-Mail & Internet

E-Mail
kontakt@mueller-partner.de

Internet
www.kanzlei-mueller.de

Veröffentlichungen


Erbschaftsteuer verfassungswidrig?

Dr. Klaus Meyer, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht, zu dem Thema verfassungswidrig erhobener Erbschaftsteuern und den Folgen.


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